Anleitung für das Entsorgen von Verpackungsmaterial der VSG EMEA-Produkte
Die VSG EMEA-Gruppe legt besonderen Wert auf die Optimierung ihrer Betriebsabläufe und des Versandsystems, um die Umweltbelastung zu reduzieren.
Die Verpackung, die für den Versand der Produkte der Gruppe eingesetzt wird, ist ein wichtiger Aspekt dieses Engagements.
Gemäß den Leitlinien zur Umweltkennzeichnung (Art. 219, Abs. 5 der italienischen Gesetzesverordnung Nr. 152 vom 3. April 2006), die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind, verpflichtet sich VSG EMEA zu Folgendem:
- Alphanumerische Kennzeichnung des Materials, aus dem die Verpackung besteht (soweit möglich), gemäß Beschluss 97/129/EG, um die korrekte Sammlung und Wiederverwendung der Verpackung zu gewährleisten.
- Bereitstellung eines QR-Codes, um den Abruf von Informationen über den Inhalt der Umweltkennzeichnung der für die Verpackung verwendeten Materialien zu erleichtern.
Im Folgenden haben wir als Leitfaden einen vollständigen Überblick über die Informationen zusammengestellt, die gemäß der Gesetzgebung zur Umweltkennzeichnung für die Sammlung, Wiederverwendung, Verwertung und das Recycling von Verpackungsmaterial für VSG EMEA-Produkte erforderlich sind.
Kennzeichnung
Art der Verpackung
Kennzeichnung gemäß 97/129/EG
Art des Materials


Karton
Wellpappe


Kiste
Wellpappe


Gestanzte Verpackung
Wellpappe


Ecke
Wellpappe


Band
Wellpappe


Metallklammern
Stahl


Kiste
Holz


Palette
Holz


Bretter
Holz


Luftpolsterbeutel
Polyethylen geringer Dichte


Stretchfolie
Polyethylen geringer Dichte


Nylonbeutel
Polyethylen geringer Dichte


Luftpolsterfolie
Mehrschichtiges Polyacrylat


Band
Polypropylen


Klebeband
Polyvinylchlorid